
Dr. Andreas Geipel - Rechtsanwalt
Dr. Andreas Geipel - Rechtsanwalt
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Dr. Geipel wurde 2012 von der Bundesrechtsanwaltskammer als Kandidat für die Wahl von Rechtsanwälten beim Bundesgerichtshof vorgeschlagen. Das allein ist Zeichen außerordentlicher juristischer Güte und Qualifikation, denn die Singularzulassung beim Bundesgerichtshof wird mit der besonderen Sachkompetenz der dort zugelassen Anwaltschaft begründet, so dass Interessenten für diese Funktion von ihrer regionalen Rechtsanwaltskammer und der Bundesrechtsanwaltskammer als Kandidaten empfohlen werden müssen (Link für Informationen zum Wahlverfahren).

Dr. Geipel konnte bei der Wahl am 29. Juli 2013 keine Mehrheit der Stimmen auf sich vereinen und praktiziert daher weiter in München.